Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Maramia GmbH für MaraDocs®
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Vertragsbeziehungen und vorvertraglichen Verhandlungen zwischen der Maramia GmbH, Mittelgasse 30, 65232 Taunusstein (nachfolgend "Anbieter") und ihren Kunden (nachfolgend "Kunde") im Zusammenhang mit der Nutzung der markenrechtlich geschützten Software "MaraDocs" (nachfolgend "Software").
(2) Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche oder unentgeltliche (je nach gewähltem Nutzungsmodell) und zeitlich auf die Dauer des Vertrags begrenzte Gewährung der Nutzung der Software im Unternehmen des Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung von Speicherplatz auf den Servern des Anbieters zur Verarbeitung und Speicherung von Kundendaten.
(3) Die Software dient der Verarbeitung von Bildern und Dokumenten, insbesondere der Texterkennung und weiteren dokumentenbezogenen Funktionen für gewerbliche Zwecke (MaraDocs Workspace) sowie der Bereitstellung eines Mandanten-Portals, mit welchem Dateien und Informationen mit seinen Kunden (Mandanten) austauschen kann (MaraDocs Portal).
(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden die Nutzung der jeweils aktuellen Version der Software über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser. Eine physische Überlassung der Software erfolgt nicht.
(2) Der Funktionsumfang der Software richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Nutzungsmodell:
a) Free-Tier: Gegebenenfalls eingeschränkter Funktionsumfang sowie limitiertes Verarbeitungsvolumen
b) Single- und Small-Lizenzen: Erweiterter Funktionsumfang gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung, vorbehaltlich der in § 2 Abs. 3 beschriebenen Fair-Use-Regelung
c) Individuallizenz: nach gesonderter Vereinbarung
(3) Für alle Lizenzen gilt eine Fair-Use-Regelung, um eine kostengünstige Lösung wirtschaftlich darstellen zu können. Diese ist so ausgelegt, dass ein Kunde mit dem in einem typischen Kanzlei-Geschäftsbetrieb vorkommenden Aufkommen an Dokumenten pro Berufsträger (bezüglich Anzahl und Größe der Dateien) dieses Limit in der Regel nicht erreicht. Bei Überschreiten des Fair-Use-Limits kann die Verarbeitung mit geringerer Priorität durchgeführt oder abgelehnt werden. In diesem Fall kann der Kunde selbstverständlich eine Individuallizenz mit dem Anbieter vereinbaren.
- Single-Lizenz (deprecated): bis zu 1.000 Bilder und 2.000 Seiten PDF
- Small-Lizenz: bis zu 4.000 Bilder und 8.000 Seiten PDF
Die Fair-Use-Limits gelten sowohl für die Datei-Verarbeitung innerhalb des Produktes MaraDocs Workspace sowie für die Dateiübermittlungen und automatisierten Verarbeitungen im Rahmen von MaraDocs Portal (Mandanten-Portal).
(3a) Der Anbieter behält sich vor, die Free-Tier-Limits jederzeit anzupassen oder den Free-Tier-Betrieb einzustellen. Er wird den Kunden dabei mit einer angemessenen Frist vorab informieren.
(4) Der Anbieter stellt neben der im Browser ausgelieferten Software Datei-Verarbeitungskapazitäten auf seinen Servern zur Verfügung.
(5) Der Anbieter wird nach wirtschaftlich zumutbarem Aufwand bemüht sein, die Software während der üblichen Geschäftszeiten verfügbar zu halten. Eine garantierte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert. Insbesondere kann die Verfügbarkeit aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Problemen oder Weiterentwicklungen der Sofwarefunktionen zeitweise eingeschränkt sein.
(6) Der Anbieter kann die Software jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln und insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen.
(7) Der Anbieter wird die Software regelmäßig warten und den Kunden über etwaige hiermit verbundene Einschränkungen informieren, sofern diese erheblich sind und außerhalb üblicher Wartungsfenster liegen.
(8) Der Anbieter wird dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Daten vornehmen. Den Anbieter treffen keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten hinsichtlich der Daten.
§ 2a MaraDocs Lizenzen und Unternehmensgröße
(1) Die Stufe der Kanzleilizenz (Single (deprecated), Small, Individuell) richtet sich nach der Zahl der Vollzeitkräfte des Unternehmens bzw. der Kanzlei des Kunden, unabhängig von der tatsächlichen Nutzerzahl der Software. Der Kunde ist verpflichtet, die zutreffende Anzahl bei Vertragsschluss wahrheitsgemäß anzugeben und Änderungen, die eine höhere Lizenzstufe begründen, unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter ist berechtigt, die Anzahl jederzeit durch Auskunftsverlangen zu überprüfen. Ergibt sich, dass die tatsächliche Anzahl eine höhere Lizenzstufe erfordert, kann der Anbieter die Lizenz ab Beginn des laufenden Abrechnungszeitraums entsprechend anpassen.
(2) Unternehmensgröße nach Abs. 1 umfasst Kanzleien und Bürogemeinschaften in gleicher Weise. Hintergrund ist die organisatorische Zugriffsrealität des Kunden. Der Anbieter muss sich davor schützen, dass bei kleinster Lizenz ein Login-Account für Dokumentenverarbeitungen im Gesamtumfang des Unternehmens, der Kanzlei oder der Bürogemeinschaft genutzt wird.
(3) In besonderen Fällen kann der Anbieter eine individuelle Lizenzgröße mit dem Kunden vereinbaren.
§ 3 Nutzungsumfang und -rechte
(1) Der Kunde erhält an der jeweils aktuellsten Version der Software für die vereinbarte Anzahl an Nutzern einfache, d.h. nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrags beschränkte Rechte, die Software mittels Zugriff über einen Browser nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen zu nutzen.
(2) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Eine weitergehende Nutzung der Software durch den Kunden, insbesondere eine Überlassung an Dritte, ist nicht gestattet.
(3) Der Kunde darf die Software nur für rechtmäßige Zwecke und in Übereinstimmung mit diesen AGB nutzen.
(4) Der Kunde erhält Zugangsdaten, die er vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen hat.
§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren. Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, an die zur Verfügung gestellte Software keine Daten zu übertragen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(2a) Der Kunde ist insbesondere auch dazu verpflichtet, über die zur Verfügung gestellte Software (MaraDocs Portal) keine Daten an Dritte zu übertragen, deren Nutzung gegen geltendes Recht, der Allgemeinheit behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Durch den Kunden über das Portal der Allgmeinheit zur Verfügung gestellten Dateien und Informationen unterliegen den gleichen Bestimmungen, vgl. hierzu im Speziellen § 9b dieser AGB.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, die automatisch erkannten Inhalte, insbesondere kritische Inhalte wie Datumsangaben, IBANs, Vertragsnummern oder andere identifizierende Nummern, selbst auf Richtigkeit zu überprüfen. Die Software dient lediglich als Hilfsmittel und ersetzt nicht die sorgfältige Prüfung durch den Kunden. Es wird ausdrücklich keine Garantie für die Richtigkeit der Ergebnisse der Texterkennung übernommen.
(6) Der Kunde ist für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen bei der Nutzung der Software und der Übermittlung von Daten selbst verantwortlich.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Nutzung der Software im Free-Tier ist unentgeltlich.
(2) Für die Pro-Lizenz und Individuallizenzen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Anbieters angegebenen Preise oder individuell vereinbarten Konditionen.
(3) Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus zu entrichten.
(4) Rechnungen werden elektronisch übermittelt und sind, sollte die Bezahlung nicht bereits im Rahmen der Buchung durch den Zahlungsdiensteanbieter beglichen worden sein, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
(5) Der Anbieter behält sich vor, die Preise mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen zu ändern. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 10% innerhalb eines Jahres hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.
§ 6 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software die vereinbarten Funktionen im Wesentlichen erfüllt. Unerhebliche Beeinträchtigungen der Nutzbarkeit begründen keine Gewährleistungsansprüche.
(2) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit der durch die Software erkannten Texte oder sonstigen Inhalte. Die Software dient lediglich als Hilfsmittel und ersetzt nicht die sorgfältige Prüfung durch den Kunden.
(2a) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die erfolgreiche und vollständige Übermittlung von Dateien und Informationen zwischen dem Kunden und seinen Mandanten (Kunden-Portal), vgl. hierzu im Speziellen § 9b dieser AGB.
Der Anbieter übernimmt auch keine Garantie für die korrekte, alle Informationen erhaltende automatisierte Dokumentenoptimierung, die im Rahmen von MaraDocs Portal durchgeführt wird. Der Kunde ist dafür verantwortlich, das automatisierte Verarbeitungsergebnis mit dem im Portal für ihn einsehbaren Originaldokumen zu vergleichen um einen korrekten Erhalt von Informationen zu gewährleisten.
(3) Der Anbieter setzt fortschrittliche Virenerkennungssoftware ein und überprüft jede vom Kunden übersandte Datei vor der Weiterverarbeitung. Dennoch übernimmt der Anbieter keine Gewähr dafür, dass die Software jede Schadsoftware erkennt und diese nach der Verarbeitung und Zurück-Übermittlung an den Kunden nicht mehr enthalten ist.
(4) Mängel der Software wird der Anbieter innerhalb angemessener Zeit beheben.
(5) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 7 Haftung
(1) Die Haftung des Anbieters für Schäden ist ausgeschlossen, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.
(2) Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht bei:
a) Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
b) Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
c) Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt,
d) nach dem Produkthaftungsgesetz oder
e) soweit der Anbieter eine Garantie übernommen hat.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nicht: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Software nicht für die dauerhafte Speicherung von Daten vorgesehen ist sondern Daten des Kunden lediglich zum Zwecke der Verarbeitung zwischenspeichert.
(3a) Im Rahmen von MaraDocs Portal gilt das vorstehende ebenso. Der Kunde ist aufgerufen, die ihm im Rahmen von MaraDocs Portal von seinem Mandanten zur Verfügung gestellten Dateien und Informationen unmittelbar herunterzuladen und in seinen eigenen Aufbewahrungsbeständen zu verwahren, vgl. hierzu im Speziellen § 9b dieser AGB.
(4) Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit der durch die Software erkannten Texte oder sonstigen Inhalte. Die Software dient lediglich als Hilfsmittel und ersetzt nicht die sorgfältige Prüfung durch den Kunden. Es wird ausdrücklich keine Garantie für die Richtigkeit der Ergebnisse der Texterkennung übernommen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.
§ 8 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters enthalten.
(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, werden die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.
(3) Der Anbieter wird die hochgeladenen Kundendateien ausschließlich zum Zweck der vom Kunden beauftragten Verarbeitung verwenden und nicht über diesen Zweck hinaus nutzen, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht oder der Kunde eingewilligt hat.
(4) Der Anbieter wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die vom Kunden übermittelten Daten zu gewährleisten.
(5) Der Kunde bleibt Inhaber und Verantwortlicher der von ihm an die Server des Anbieters übermittelten Dateien.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Bei unentgeltlicher Nutzung (Free-Tier) kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden.
(2) Bei entgeltlicher Nutzung wird der Vertrag, sofern nicht anders vereinbart, für eine Mindestlaufzeit von einem Monat geschlossen und verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von einer Woche zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Verträge mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr verlängern sich nach Ablauf des Jahreszeitraums automatisch um ein weiteres Jahr, es sei denn, sie werden mit einer Frist von einer Woche zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt.
(2a) Die ordentliche Kündigung des Vertrages ist über das Stripe-Kundenportal (unter Einstellungen → Lizenz → Lizenz verwalten) vorzunehmen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
a) eine Partei gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt,
b) über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
c) der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für mehr als zwei aufeinanderfolgende Termine in Verzug gerät.
(4) Die außerordentliche Kündigung hat in Textform (z.B. E-Mail) zu erfolgen.
(5) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter sämtliche vom Kunden gespeicherten Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen vorhalten und dem Kunden auf Anfrage und in einem gängigen Format zur Verfügung stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Anbieter berechtigt, sämtliche Daten unwiederbringlich zu löschen.
§ 9a MaraDocs API und MaraDocs Credits
(1) Bei Aktivierung der MaraDocs API erhält der Kunde die Möglichkeit, die MaraDocs API über seine eigenen Anwendungen programmatisch anzusteuern.
(2) Der Kunde kann über sein Konto auf der Webseite des Anbieters MaraDocs Credits erwerben. Die geltende Preisliste ist auf der Webseite des Anbieters einsehbar. Der Anbieter behält sich vor, die Preise mit angemessener Ankündigungsfrist zu ändern.
(3) Ungenutzte Credits verfallen zwölf Monate nach dem Kaufdatum. Der Anbieter ist berechtigt, verfallene Credits dem Guthaben des Kunden zu entziehen.
(4) Eine Rückzahlung oder Auszahlung ungenutzter Credits findet nicht statt. Gekaufte Credits können nicht in Zahlungsmittel umgetauscht werden.
(5) Der Anbieter wird nach wirtschaftlich zumutbarem Aufwand bemüht sein, die MaraDocs API verfügbar zu halten. Eine garantierte Verfügbarkeit oder bestimmte Uptime wird nicht zugesichert. Die Verfügbarkeit kann insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen oder sehr hoher Auslastung eingeschränkt sein.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, bei sehr starker Auslastung einzelne API-Anfragen abzulehnen oder mit geringerer Priorität zu bearbeiten, um die Stabilität des Dienstes für alle Kunden zu gewährleisten.
(7) Der Kunde hat die für den API-Zugang bereitgestellten Zugangsdaten (z.B. API-Schlüssel) vertraulich zu behandeln und vor Zugriff durch Unbefugte zu schützen. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Die entsprechenden Zugangsdaten (Secret API Key) können im Portal des Anbieters gesperrt werden.
(8) Im Übrigen gelten für die Nutzung der MaraDocs API die übrigen Bestimmungen dieser AGB, soweit nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 9b MaraDocs Portal (Mandanten-Portal)
(1) Das MaraDocs Portal ermöglicht es dem Kunden, individuelle Upload-Links (gegebenenfalls auch durch Einbettung eines Formulars in die eigene Webseite des Kunden) an seine Mandanten zu versenden. Über diese Links können Mandanten Dateien an den Kunden übermitteln, vom Kunden vorbereitete PDF-Formulare ausfüllen und ggf. digital unterschreiben sowie über ein integriertes Nachrichtensystem mit dem Kunden kommunizieren. Die Bezeichnung „Mandant" umfasst in diesen AGB jede natürliche oder juristische Person, die im Rahmen dieses Dienstes auf Veranlassung des Kunden Daten über einen Upload-Link übermittelt, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Mandatsverhältnis im berufsrechtlichen Sinne besteht.
(2) Die Bereitstellung von Upload-Links und der Empfang von Dateien über das Portal stellen keine rechtliche Zustellung und keine Zustellfiktion dar. Es handelt sich ausschließlich um eine technische Einladung zur freiwilligen Übermittlung von Dateien. Die Wahrung von Fristen, der Zugang von Willenserklärungen oder sonstige rechtliche Wirkungen einer Zustellung werden durch die Nutzung dieses Dienstes weder bewirkt noch gewährleistet. Die Verantwortung für die Einhaltung etwaiger Form- und Fristerfordernisse liegt ausschließlich beim Kunden. Der hochladende Mandante wird auf diesen Umstand beim Upload gesondert hingewiesen.
(3) Die Dokumentenanforderung ist kein Speicher- oder Archivdienst. Übermittelte Dateien sind aus Sicht des Kunden als „in transit" zu betrachten:
a) Hochgeladene Dateien sowie deren Verarbeitungsergebnisse werden vom Anbieter maximal 20 Tage ab dem Zeitpunkt der individuellen Entstehung vorgehalten und anschließend gelöscht.
b) Der Anbieter behält sich vor, Vorgänge inklusiver aller dazugehörigen Daten, die älter als drei Monate sind, automatisch zu schließen und aus der Ansicht des Kunden zu entfernen.
c) Eine Verfügbarkeit der Daten innerhalb dieser Zeiträume wird nicht garantiert. Der Kunde ist verpflichtet, eingegangene Dateien zeitnah abzurufen und – soweit erforderlich – eigenständig dauerhaft zu archivieren.
(4) Dateien sowie sensible Kommunikations- und Formularinhalte werden pro Vorgang mit einem individuellen, vorgangsbezogenen kryptographischen Schlüssel (im Folgenden „Workspace-Secret") verschlüsselt gespeichert. Beim Schließen eines Vorgangs durch den Kunden oder durch den Anbieter (z.B. gemäß Abs. 3 lit. b) wird dieses Workspace-Secret aus den Produktivsystemen des Anbieters gelöscht. Die in den Produktivsystemen verschlüsselt gespeicherten Daten werden dadurch technisch unzugänglich und können durch den Anbieter nicht mehr entschlüsselt werden.
(4a) Zur Gewährleistung der Datensicherheit gemäß Art. 32 DSGVO erstellt der Anbieter turnusmäßig verschlüsselte Datenbank-Backups. Innerhalb der Backup-Aufbewahrungsfrist von höchstens 180 Tagen kann das Workspace-Secret in diesen verschlüsselten Sicherungen noch enthalten sein; die Backups werden spätestens nach Ablauf dieser Frist planmäßig und automatisiert gelöscht. Während der Aufbewahrung sind die Backup-Medien selbst verschlüsselt und gegen unbefugten Zugriff gesichert.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass über die Dokumentenanforderung keine rechtswidrigen Inhalte übermittelt werden. Unzulässig sind insbesondere:
a) Inhalte, deren Besitz, Erstellung, Weitergabe oder Verbreitung nach deutschem Recht strafbar ist,
b) urheber-, marken- oder sonstige leistungsschutzrechtlich geschützte Inhalte, für die weder der Kunde noch der Mandant die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt,
c) Schadsoftware jeder Art,
d) pornografische, jugendgefährdende oder volksverhetzende Inhalte, es sei denn diese sind im Rahmen des Vertragsverhältnisses des Kunden mit dem Mandanten erlaubt.
Der Anbieter behält sich vor, derartige Inhalte zu sperren oder unwiederbringlich zu löschen.
(6) Die Nutzung des Dienstes zum Versand unerwünschter E-Mails oder sonstiger unerwünschter Mitteilungen an Dritte (insbesondere Spam, Phishing oder kommerzielle Massenkommunikation ohne tragfähige Rechtsgrundlage) ist ausdrücklich untersagt. Bei Verstoß behält sich der Anbieter neben weiteren Rechten die sofortige, auch dauerhafte Sperrung des betroffenen Accounts vor. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen pflichtwidrigen Nutzung resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(7) Der Kunde ist datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die von ihm oder seinen Mandanten über die Dokumentenanforderung übermittelten personenbezogenen Daten. Der Anbieter verarbeitet diese Daten ausschließlich als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO auf Grundlage des mit dem Kunden geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags.
(8) Der Kunde ist verpflichtet, seinen Mandanten die nach Art. 13 DSGVO erforderlichen Informationen über die Datenverarbeitung bereitzustellen und eine tragfähige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Mandantendaten sicherzustellen. Der Anbieter steht Mandanten als Dritten weder zum Support noch zu sonstigen vertraglichen Leistungen zur Verfügung; etwaige Betroffenenanfragen werden an den Kunden weitergeleitet.
(9) Der Kunde bleibt für die Einhaltung seiner berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten (insbesondere § 203 StGB, § 43a BRAO, § 57 StBerG, § 9 BORA und vergleichbare Vorschriften) eigenverantwortlich. Der Anbieter unterliegt den Pflichten aus dem Auftragsverarbeitungsvertrag und setzt dem Stand der Technik entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen um. Der Kunde prüft vor dem Einsatz eigenständig, ob die Dokumentenanforderung für seinen konkreten berufs- und aufsichtsrechtlichen Rahmen geeignet ist.
(10) Bindet der Kunde ein Portal-Formular in seine eigene Webseite ein, so ist er für die Bereitstellung einer eigenen Datenschutzerklärung, ein etwaiges Einwilligungsmanagement auf seiner Webseite sowie die ordnungsgemäße Konfiguration der zulässigen Domains (Domain-Whitelisting) verantwortlich. Die Folgen einer Fehlkonfiguration – insbesondere die unbefugte Nutzung durch Dritte – trägt der Kunde.
(11) Benachrichtigungs-E-Mails an Mandanten oder an den Kunden werden mit wirtschaftlich zumutbarem Aufwand versandt. Eine Zusicherung bestimmter Zustellzeiten oder der tatsächlichen Zustellung erfolgt nicht; insbesondere können externe Spamfilter, Mailserver-Konfigurationen oder Netzausfälle die Zustellung verzögern oder verhindern.
§ 10 Schutzrechte
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software keine Rechte Dritter verletzt. Der Anbieter wird den Kunden von Ansprüchen Dritter wegen Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software freistellen, sofern der Kunde den Anbieter unverzüglich über die Geltendmachung solcher Ansprüche informiert und dem Anbieter die Rechtsverteidigung überlässt.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die auf den Servern des Anbieters abgelegten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde wird den Anbieter von Ansprüchen Dritter, die aufgrund eines Verstoßes gegen diese Zusicherung entstehen, freistellen.
§ 11 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verschulden der zur Geheimhaltung verpflichteten Partei öffentlich bekannt werden, oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
§ 12 Änderung der AGB
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirksamkeit auch innerhalb der bestehenden Vertragsverhältnisse zu ändern. Über derartige Änderungen wird der Anbieter den Kunden mindestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen informieren.
(2) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der Mitteilung und setzt der Kunde die Nutzung der Software nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen als wirksam vereinbart. In der Änderungsmitteilung wird der Anbieter den Kunden auf sein Widerspruchsrecht und auf die Folgen hinweisen.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
Stand: Mai 2026